Beiträge mit dem Schlagwort 'Anleger'


Seit einigen Jahren wird in den Medien vermehrt über Kapitalanlagen und in diesem Zusammenhang oftmals über Fehlspekulationen und Misserfolge berichtet. Vielfach werden dabei auch Aspekte des Anlegerschutzes aufgegriffen. Seit der Finanzkrise im Jahre 2008 liefern diese Themen zudem Gesprächsstoff für Talkshows und Fernsehdiskussionen und erreichen neben den Fachkreisen auch ein breites Publikum. Am Dienstag dieser Woche berichteten unter anderen auch Prominente in der Sendung „Menschen bei Maischberger“ in der ARD, wie sie sich aufgrund fehlgeschlagener Geldanlagen finanziell ruinierten. Neben auf Kredit gekauften Immobilien, die nicht gewinnbringend vermietet werden konnten und hauptsächlich laufende Kosten verursachten, resultierte der finanzielle Niedergang in der Regel aus der Leichtgläubigkeit der Anleger, die unerfahren und im guten Glauben ihr Kapital anderen sorglos anvertrauten. Doch welche Konsequenzen kann man hieraus ziehen? Den ganzen Beitrag lesen »

In der letzten Zeit werben vermehrt Initiatoren geschlossener Fonds damit, dass sie im Hinblick auf die gesetzliche Prospekthaftung nach § 13 VerkProspG (Verkaufsprospektgesetz) freiwillig auf den im Gesetz vorgesehenen Fall des Ausschlusses der Prospekthaftung nach sechs Monaten verzichten und damit eine vermeintliche Haftungslücke schließen würden. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, ob nach der derzeitigen Rechtslage eine Schutzlücke zu Lasten der Anleger besteht, ein Verzicht auf die gesetzlich normierte Regelung möglich ist und ob im Falle eines entsprechenden Verzichts eine freiwillige Anwendung der Vorschriften der gesetzlichen Prospekthaftung für Anleger, die sechs Monate oder später nach Platzierungsbeginn dem geschlossenen Fonds beitreten, vorteilhaft wäre. Dafür soll nachfolgend zunächst auf die Bestimmung des § 13 VerkProspG, die Prospekthaftung im engeren Sinne und die Regelung hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung des Anspruchs nach § 13 VerkProspG eingegangen werden. Den ganzen Beitrag lesen »

Geschlossene Fonds eröffnen auch Privatanlegern die Möglichkeit, sich an den unterschiedlichsten Investitionsobjekten wie beispielsweise Immobilien, Schiffen, Photovoltaikanlagen oder Containern mit verhältnismäßig geringem Eigenkapitaleinsatz zu beteiligen. Beteiligungen an einem geschlossenen Fonds sind in der Regel ab einer Mindestzeichnungssumme von 10.000 € bis 20.000 € möglich. Zwar wird hierdurch eine vermögende Klientel angesprochen. Dennoch wäre es auch für wohlhabende Anleger, die beispielsweise über ein zu investierendes Vermögen von einer halben Million Euro verfügen, nicht möglich und auch nicht sinnvoll, eigenständig Büroimmobilien oder Containerschiffe zu erwerben, welche fast immer Investitionen im zweistelligen Millionenbereich nach sich ziehen. Den ganzen Beitrag lesen »