Mitunter stößt man im Zusammenhang mit dem Vertrieb geschlossener Fonds auch auf den Begriff Private Placements. Von Private Placements spricht man in diesem Zusammenhang, wenn entweder der gesamten Beteiligung nicht mehr als zwanzig Anleger beitreten können oder die Mindestbeteiligungssumme je Anleger bei 200.000 € liegt. Diese so genannten Privatplatzierungen unterscheiden sich in verschiedener Hinsicht von den üblicherweise als Publikumskommanditgesellschaften für ein großes Publikum konzipierten geschlossenen Fonds. Dabei lassen sich sowohl rechtliche als auch tatsächliche Unterschiede ausmachen. Den ganzen Beitrag lesen »
Beiträge in der Rubrik 'Geschlossene Fonds'
In der letzten Zeit werben vermehrt Initiatoren geschlossener Fonds damit, dass sie im Hinblick auf die gesetzliche Prospekthaftung nach § 13 VerkProspG (Verkaufsprospektgesetz) freiwillig auf den im Gesetz vorgesehenen Fall des Ausschlusses der Prospekthaftung nach sechs Monaten verzichten und damit eine vermeintliche Haftungslücke schließen würden. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, ob nach der derzeitigen Rechtslage eine Schutzlücke zu Lasten der Anleger besteht, ein Verzicht auf die gesetzlich normierte Regelung möglich ist und ob im Falle eines entsprechenden Verzichts eine freiwillige Anwendung der Vorschriften der gesetzlichen Prospekthaftung für Anleger, die sechs Monate oder später nach Platzierungsbeginn dem geschlossenen Fonds beitreten, vorteilhaft wäre. Dafür soll nachfolgend zunächst auf die Bestimmung des § 13 VerkProspG, die Prospekthaftung im engeren Sinne und die Regelung hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung des Anspruchs nach § 13 VerkProspG eingegangen werden. Den ganzen Beitrag lesen »
Geschlossene Fonds eröffnen auch Privatanlegern die Möglichkeit, sich an den unterschiedlichsten Investitionsobjekten wie beispielsweise Immobilien, Schiffen, Photovoltaikanlagen oder Containern mit verhältnismäßig geringem Eigenkapitaleinsatz zu beteiligen. Beteiligungen an einem geschlossenen Fonds sind in der Regel ab einer Mindestzeichnungssumme von 10.000 € bis 20.000 € möglich. Zwar wird hierdurch eine vermögende Klientel angesprochen. Dennoch wäre es auch für wohlhabende Anleger, die beispielsweise über ein zu investierendes Vermögen von einer halben Million Euro verfügen, nicht möglich und auch nicht sinnvoll, eigenständig Büroimmobilien oder Containerschiffe zu erwerben, welche fast immer Investitionen im zweistelligen Millionenbereich nach sich ziehen. Den ganzen Beitrag lesen »